Dr. Anna Ignatius

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aktuell Anna Ignatius  8. Dezember 10:09

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Unsichtbare Konfession - Ohne Gott in Deutschland

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Papst Franziskus ist ein Medienstar. Sämtliche Kabinettsmitglieder haben bei ihrer Vereidigung Gotte..."

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aktuell 2014-04-16: Dr. I. - RA Dr. Heinrichs, Berlin - ./. Land Baden-Württemberg 

Hier das Urteil: Bundesverwaltungsgericht Pressemitteilung Nr. 28/2014 vom 16. April 2014

Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Schulfachs Ethik in der Grundschule
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Grundgesetz den Verordnungsgeber in Baden-Württemberg nicht verpflichtet, ein Schulfach Ethik für diejenigen Schüler in der Grundschule vorzusehen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
Die Klägerin, Mutter konfessionsloser, schulpflichtiger Kinder, begehrt die Feststellung, dass das beklagte Land zur Einführung des Fachs Ethik an der Grundschule verpflichtet war. Ihre hierauf gerichtete Klage blieb in beiden Vorinstanzen ohne Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat es für rechtmäßig erachtet, dass das Land erst in höheren Klassen (7. oder 8. Klasse) Ethikunterricht im Rahmen eines eigenen Schulfachs erteilt. Die Klägerin rügt demgegenüber einen Gleichheitsverstoß, da konfessionsge- bundene Schüler ab der ersten Klasse am Religionsunterricht teilnehmen könnten.
Die Klägerin, Mutter konfessionsloser Schulkinder, hält die Einführung eines gesonderten Ethikunterrichts in der Grundschule für geboten. Es fehle an einem adäquaten Ersatzfach für den Religionsunterricht. Darin liege eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber konfessionell gebundenen Schülern. Ihre Klage blieb in beiden Vorinstanzen erfolglos.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Bei der Einrichtung von Schulfächern verfügt der Staat über Gestaltungsfreiheit. Mit dem Verzicht auf die Einrichtung des Fachs Ethik in der Grundschule werden die Grenzen dieser Gestaltungsfreiheit nicht überschritten. Eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber Schülern, die am Religionsunterricht teilnehmen, folgt hieraus nicht. Das Fach Religion ist anders als das Fach Ethik durch das Grundgesetz vorgeschrieben. Daher liegt ein Gleichheitsverstoß nicht vor.
BVerwG 6 C 11.13 - Urteil vom 16. April 2014

Vorinstanzen: VGH Mannheim, 9 S 2180/12 - Urteil vom 23. Februar 2013 - VG Freiburg i.Br., 2 K 638/10 - Urteil vom 21. September 2011 -

Veröffentlichungen u. a.

Berlin, 2014-04 | 2014-12 | 2021-11-30.eF.