Heinke Först

Heinke Först          Fotografie©evelinFrerk.

Heinke Först, Aktivistin, aktives Mitglied Association Internationale de Libre Pensée, der"Internationale Vereinigung der Freidenker (AILP)" angeschlossen. 

Heinke Först steht für politisches Engagement. In Norddeutschland geboren lebt sie in Strassburg und Berlin.

Berlin, 2016-04-13.eF

 

Veröffentlichungen u. a. 

2017_10:

Heinke Först: MIZ, Politisches Magazin für Konfessionslose und AtheistINNEN 3/17

Französiche Sondergebiete - Wo das Gesetz von 1905 keine Anwendung findet" - 

2018-01-02: Mit Dank an MIZ - Materialien und Informationen zur Zeit für die Erlaubnis zur Wiedergabe des Textes

 

Heinke Först
Französische Sondergebiete
Wo das Gesetz von 1905 keine Anwendung findet
Allgemein wird angenommen, dass ganz Frankreich ein laizistischer Staat ist, entsprechend dem Gesetz von 1905, das die Trennung
von Staat und Kirchen festschrieb. Es gibt aber drei Departements
– Ober- und Niederrhein sowie Mosel (Haut-Rhin 68, Bas-Rhin 67 und Moselle 57) –, die konkordatäre Departements sind, in denen also das Konkordat von 1801 gilt und das Gesetz von 1905 nicht angewendet wird.


Mosel, Nieder- und Oberrhein wurden nach dem französisch-preußischen Krieg von 1870 Preußen zugeschla gen und kamen erst nach dem Ersten Weltkrieg wieder zu Frankreich. Dadurch kann Elsass-Mosel immer noch von den vorteilhaften Sozialgesetzen, die in Preußen die erwachende Sozialdemokratie erkämpft hat, profitieren. Das elsässische lokale Recht ist zusammengesetzt aus dem weiterhin nach 1871 geltenden französischen Recht und dem Konkordat von 1801, den deutschen Gesetzen, anzuwenden auf das gesamte „Reich“ während der Zeit der Annexion, und dem eigenen Recht im Reichsland Elsass-Lothringen.

 

Nach dem Ersten Weltkrieg, als Elsass-Lothringen wieder zu Frankreich kam, wurde das Gesetz von 1905 für diesen Landesteil poli- tisch bewusst nicht angewendet. Das heißt : Einerseits gibt es bis heute das sogenannte lokale Recht (droit local) dies sind die Bismarckschen Sozialgesetze, die Lohnempfänger im privaten Sektor haben sechs Wochen Lohnfortzahlung und zwei zusätzli- che gesetzliche Feiertage: Karfreitag und der zweiten Weihnachtstag (Sankt Etienne, 26. Dezember) sowie die lokale Sozialversicherung (die Versicherten profitieren von besonderen sozialen Leistungen, finanziert durch höhere Beiträge, die von ihnen selbst zu tragen sind).

 

Andererseits ist das Konkordat in Elsass-Mosel immer noch in Kraft: Dies ist durch den Staatsrat am 24. Januar 1925 bestätigt worden. Die vier Religionen: katholisch, lutherisch, reformiert und jüdisch profitieren von einem offiziellen Status. 1460 Priester und Laien in Mission, Pastoren und Rabbiner werden vom Staat bezahlt. Die Bezahlung der Kleriker sind das Herz der „besonderen angewendeten Regeln in Elsass-Mosel“.

 

Außerdem haben die drei Departements auch einen klerikalen Ausnahme-Schulstatus, entstanden nach 1918 durch die Vermischung des Gesetzes Falloux von 1850, der deutschen kaiserlichen Gesetzen und zusätzlicher französischer Gesetze nach 1918. Das heißt, dass die Grundschulen, konfessionell oder interkonfessionell sind, dass Religionsunterricht in der Grund- und Sekundarschule verpflichtend ist. SchülerInnen müssen ihre Religionszugehörigkeit angeben - Angaben, die von der Nationalen Kommission für Informatik und Freiheiten nicht in Frage gestellt werden, obwohl es im restlichen Frankreich (France interieure) verboten ist, dass der Staat Erhebungen zur Religionszugehörigkeit macht. Es gibt erst seit 1933 die Möglichkeit einer Befreiung vom Religionsunterricht, die jedes Schuljahr durch einen schriftlichen Antrag zu erneuern ist, sonst kürzt die Schulaufsicht das Kindergeld. Der konfessionelle Status der ehemaligen pädagogischen Hochschule wird in den universitären Instituten für die Lehrerausbildung beibehalten: Lehramtsstudenten waren verpflichtet, eine religiöse Ausbildung zu durchlaufen, erst nach einem erbitterten Kampf wurde dieser durch Moralstunden ersetzt. Theologie wird offiziell in den Universitäten Metz und Straßburg ge- lehrt.

 

Dass das Konkordat weiterhin Gültigkeit besitzt und im Bereich der Schule der klerikale Ausnahmestatus besteht, bedeutet ein Hindernis für eine echte Demokratie und stellt eine schwere Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit der jungen BürgerInnen, wie sie im ersten Artikel des Gesetzes von 1905 gefordert wird, dar.

   Die religiösen Institutionen von Elsass-Mosel verlangen seit Jahrzehnten lauthals die explizite Aufnahme dieses Ausnahmesystems in der Verfassung.  Das würde dauerhaft ein religiöses Unterdrückungssystem aus einer anderen Zeit sichern, mit exorbitanten Privilegien für die VertreterInnen der Religion wie im Elsass-Mosel, die vom Staat bezahlt werden, also von allen Steuerpflichtigen in Frankreich und Übersee.

Dies steht im eklatanten Widerspruch zu den Prinzipien des Gesetzes von 1905, wie in den Artikeln 1 und 2 vorgeschrieben:

Artikel 1: Die Republik garantiert die Gewissensfreiheit (...)
Artikel 2: Die Republik anerkennt keinen religiössen Kult, noch be- zahlt oder finanziert sie ihn. Das heißt, ab dem 1. Januar, der der Verabschiedung dieses Gesetzes folgt, sind alle Staats-, Departements- und Kommunalhaushalte, die mit Ausgaben für die Ausübung von Religionskulten zu tun haben, abzuschaffen. (...)


Deshalb fordert die nationale Vereinigung der Freidenker Libre Pensée die Aufhebung des klerikalen Ausnahmestatus in Elsass-Mosel, das heißt:
– Aufhebung des Konkordats von 1801 und all seiner Anlagen

– Aufhebung des Gesetzes Falloux und somit kein Religionsunterricht in der Schule

– Laizität in öffentlichen Schulen und für die hier tätigen MitarbeiterInnen in Elsass-Mosel

Seit der großen Gebietsreform, die eine Zusammenlegung mehrerer Regionen beinhaltete und am 1.1.2017 in Kraft getreten, gibt es jetzt die Besonderheit, dass die konkordatären Departements nicht mehr „alleine“ sind. Die neue Region „Grand Est“ (Großer Osten) hat sieben Departements, die dem Gesetz von 1905 unterliegen, und drei konkordatäre Departements. Der neue (zwischenzeitlich zurückgetretene) Regionalpräsident, der Elsässer Philippe Richert, wollte diese zum Anlass nehmen, konkordatäre „Traditionen“ auf die gesamte Region auszuweiten. Seit 2004 gibt es in Elsass-Mosel von ihm interreligiöse Komitees. Zu einer turnusmässigen Sitzung hatte er VertreterInnnen aller Religionen der gesamten neuen Region eingeladen. 

Die Freidenkervereinigungen des Grand Est haben daraufhin nach einem Termin nachgefragt und ihre Delegation wurde dann 

von Richerts Kabinettsdirektor, Christophe Kieffer, empfangen. Dabei fielen inakzeptable Aussagen:

– Wenn es die Religion ist, die dieses Komitee einberuft und nicht der Präfekt, sei das Prinzip der einen und untrennbaren Republik (mit dem Christophe Kieffer persönlich einverstanden ist) eine Fiktion. Die Laizität à la française sei ein Ideal, eine Besonderheit, die von der europäischen Ideologie heftig attackiert wird. Die Trennung von Kirchen und Staat sei absurd.
– Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen sei kein Problem, er erlaubt, die „Grundlagen“ kennenzulernen.

– Angesichts der vorgetragenen Sorge, dass die offizielle Anerkennung der Religionen zum Kommunitarismus führt, erzählt er von dessen Wohltaten wie Solidarität und nennt als Beispiel, dass ausschließlich „verschleierte Frauen“ den Flüchtlingen im Lager Blida
in Metz helfen (die staatlichen Institutionen haben sich auch finanziell vollständig zurückgezogen).


Dies ist der Anlass für ein Kolloquium über Laizismus in Europa, das am 16. Dezember 2017 in Metz stattfinden wird."

Berlin, 2017-10 ef.