Prof. Robert Roßbruch

Prof. Robert Roßbruch                   Fotografie ©evelin Frerk.

„Von besonderer Bedeutung ist für mich das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende, also in einer Lebensphase, in der der Mensch wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit und hohen Alters besonders vor nicht erwünschten paternalistisch-fürsorglichen Handlungen seitens der Ärzte, Pflegekräfte, aber auch Angehöriger zu bewahren und dessen Willen am Lebensende Geltung zu verschaffen ist."

A k t u e l l


Prof. Robert Roßbruch

  • Honorarprofessor  für Gesundheits- und Pflegerecht
    Curriculum Vitae (Auszug)
  • Studium der Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften und Philosophie in Marburg und Gießen.
  • Seit 1990 Rechtsanwalt in Koblenz mit eigener Kanzlei, die sich auf gesundheits- und pflegerechtliche Fragen spezialisiert hat.
  • Seit 1990 Dozent und Lehrbeauftragter an diversen Akademien, Instituten und Hochschulen (u.a. Institut für Management im Gesundheitswesen Weinheim, Hochschule Zwickau, Fachhochschule Hannover, Donau Universität Krems/Österreich, Hochschule Fulda, Hochschule für Technik und ....
     
  • https://www.htwsaar.de/sowi/fakultaet/personen/professoren/prof-dr-robert-rossbruch

gehört u. a.

  • dem Team des Instituts für Weltanschauungsrecht  https://weltanschauungsrecht.de/robert-rossbruch an,
    Hauptaufgaben:
    Gesundheits- und Medizinrecht Patientenautonomie, insb. Patientenverfügung und Sterbehilfe bzw. Suizidassistenz;
  • wurde am 7.11.2020  zum Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben gewählt,
    der dghs gehörte Robert Roßbruch zuvor bereits als Vizepräsident an;

    Beirat der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) e.V. (1999)

    Leiter des Instituts für Gesundheits- und Pflegerecht in Koblenz (2002);

    2008 Beteiligung als Einzelsachverständiger iRd Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes;

    seit 2004 Mitglied in Ethikkommissionen diverser Krankenhäuser;
    2003 Beteiligung als Einzelsachverständiger iRd Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Krankenpflegegesetzes ...

    Robert Roßbruch, Herausgeber der Zeitschrift
    PflegeRecht: Zeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege, deutsche juristische Fachzeitschrift,
    seit 2015 in Koblenz im Roßbruch Verlag; " ... ist die auflagenstärkste monatlich erscheinende Rechtszeitschrift für die stationäre und ambulante Pflege in Deutschland. Im Online-Archiv sind alle seit 1997 erschienenen Inhalte abrufbar."

    https://www.xing.com/profile/Robert_Rossbruch
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    Interviews u.a.
    21-04-2021 Deutschlandfunk Kultur: "Die Sterbehilfe gehört legalisiert ...."
    https://www.dghs.de/aktuelles/neuigkeiten/artikel/dghs-praesident-prof-robert-rossbruch-im-interview.html

    Berlin, 2021-10 | 2022-02 eF