Prof. Dr. Holm Putzke

Prof. Dr. Holm Putzke, Jurist, Beirat Giordano Bruno Stiftung    Fotografie ©   Fotocredit evelinfrerk.

2017-05-07 (ef)
5 Jahre nach dem "Beschneidungsurteil" Kölner Landgericht 2018
Holm Putzke im Gespräch mit Daniela Wakonigg, hpd:"Ich bin sicher, dass ein solcher Gewaltakt gegen Kinder vor unserem Grundgesetz auf Dauer keinen Bestand haben wird"

2013-01-07 Holm Putzke im Interview auf www.hpd.de 07.01.2013 · Nr. 14709 (eF): "Den Gesetzgeber hat der Teufel geritten"


Holm Putzke wurde 1973 in Dohna (Sachsen) geboren. Ab 1992 studierte er an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaft. Währenddessen war er Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. 1997 schloss er das Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Anschließend war er wissenschaftlicher Mitarbeiter, u.a. am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Allgemeine Rechtstheorie von Rolf Dietrich Herzberg. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er an den Landgerichten Bochum und Dortmund. Das zweite juristische Staatsexamen legte er Anfang 2002 ab.

Einen Studienaufenthalt verbrachte er an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (2001) und studierte als Stipendiat des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD) „Polnisches Wirtschaftsrecht“ an der Jagiellonen-Universität in Krakau (2003).

2003 verlieh ihm die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum den Doktorgrad. 2003 bis 2010 war er wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft bei Thomas Feltes und hatte von 2006 bis 2010 einen Lehrauftrag im Masterstudiengang „Kriminologie und Polizeiwissenschaft“ inne. Im Jahr 2009 verlieh ihm die Jagiellonen-Universität den akademischen Grad „Legum Magister“ (LL.M.). Seit April 2010 ist er Professor für Strafrecht an der Universität Passau und dort Mitglied des Instituts für Rechtsdidaktik.

Als Sachverständiger war er unter anderem tätig für die Europäische Union und die OSZE sowie das Land Nordrhein-Westfalen und den Deutschen Bundestag. Zu seinen Schwerpunkten gehören neben dem Straf- und Strafprozessrecht das Wirtschafts- und Medizinstrafrecht sowie das Jugendstrafrecht und Disziplinarrecht.


Veröffentlichungen  Auswahl:

  • Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben; Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- und Masterarbeiten; 4. Aufl., München 2012;
  • Jugendstrafrecht, Lehrbuch, Holzkirchen/Obb. 2012 (gemeinsam mit Thomas Feltes);
  • Strafprozessrecht, Lehrbuch, 4. Aufl., München 2012 (gemeinsam mit Jörg Scheinfeld);
  • Beschleunigtes Verfahren bei Heranwachsenden. Zur strafprozessualen Ausprägung des Erziehungsgedankens in der
  • Adoleszenz, Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik, Holzkirchen/Obb. 2004;
    Neue Akzente für die Juristenausbildung: Ein rechtsdidaktisches Manifest en miniature; in: Rechtsgestaltung – Rechtskritik – Konkurrenz von Rechtsordnungen … Neue Akzente für die Juristenausbildung; Tagungsband, hrsg. von Hagen Hof und Peter Götz von Olenhusen, Baden-Baden 2012 (gemeinsam mit Urs Kramer);
  • Schwarzfahren als Beförderungserschleichung – Zur methodengerechten Auslegung des § 265a StGB; in: Juristische Schulung (JuS) 2012, S. 500–506 (gemeinsam mit Christina Putzke);
  • Körperverletzungen mit Zustimmung des Geschädigten im Lichte der Strafbarkeit nach den §§ 223 ff. StGB – unter  besonderer Berücksichtigung ärztlicher Heileingriffe; in: Rechtspfleger Studienhefte 2012, S. 65–71;
  • Der strafbare Versuch, in: Juristische Schulung (JuS) 2009, S. 894–898, 985, 990, 1083–1087;
  • Polygraphische Untersuchungen im Strafprozess. Neues zur faktischen Validität und normativen Zulässigkeit des vom Beschuldigten eingeführten Sachverständigenbewei-ses; in: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 121 (2009), S. 607–644 (gemeinsam mit Jörg Scheinfeld, Gisela Klein und Udo Undeutsch);
  • Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen: strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung; in: Deutsches Ärzteblatt 2008, A 1778–1780 (gemeinsam mit Maximilian Stehr und Hans-Georg Dietz);
  • Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben. Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge; in: Strafrecht zwischen System und Telos, Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg zum siebzigsten Geburtstag am 14. Februar 2008, hrsg. v. Holm Putzke, Bernhard Hardtung, Tatjana Hörnle, Reinhard Merkel, Jörg Scheinfeld, Horst Schlehofer und Jürgen Seier, Mohr Siebeck: Tübingen 2008, S. 669–709;
  • Was ist gute Kriminalpolitik? Eine begriffliche Klärung; in: Kriminalpolitik und ihre wissenschaftlichen Grundlagen, Festschrift für Hans-Dieter Schwind zum 70. Geburtstag, hrsg. von Thomas Feltes, Gernot Steinhilper und Christian Pfeiffer, Heidelberg u.a. 2006, S. 111–122

Mitherausgeberschaft:

  • Beck’scher Online-Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz;
  • Zeitschrift für das Juristische Studium (ZJS), www.zjs-online.com;
  • Schriften zur rechtswissenschaftlichen Didaktik, Nomos-Verlag;
  • Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg zum siebzigsten Geburtstag, Tübingen 2008;
  • Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik

Website: www.holmputzke.de

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